Präventionsangebote der DRV & Krankenkassen

Präventionsangebote der DRV & Krankenkassen

Präventionskurse nach §20 SGB V sind spezielle Kurse und Maßnahmen, die von der DRV und den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gefördert werden und eine Bezuschussung erhalten. Ziel dieser Gesundheitskurse ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und zu fördern sowie Krankheiten vorzubeugen. Sie sollen Versicherte motivieren und befähigen, selbst etwas für Ihre Gesunderhaltung zu tun. In Präventionskursen sollen Sie neues Wissen und neue Fertigkeiten zur Gesunderhaltung erwerben und diese nach Ende der Maßnahmen selbstständig weiter anwenden und in den (beruflichen) Alltag integrieren. Dies wird in den Kursen selbst intensiv thematisiert.

Nach erfolgreicher Prüfung eines Kurses wird dieser von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert.

Haben Sie an einem Kurs erfolgreich teilgenommen, wird Ihnen dies von der Kursleitung bescheinigt und Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss von mindestens 80% zu den Teilnahmegebühren beantragen.

Die DRV / Krankenkassen fördern die Teilnahme an Primärpräventionskursen in den folgenden Handlungsfeldern:

Bewegungsgewohnheiten

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Ernährung

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

Stress- und Ressourcenmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung und Erholung (Progressive Relaxation, Autogenes Training - Grundstufe, Hatha Yoga, Thai Chi, Qigong, Kurse zur Förderung gesunden Schlafes)

Suchtmittelkonsum

  • Förderung des Nichtrauchens
  • Risikoarmer Alkoholkonsum / Reduzierung des Alkoholkonsums

Vor der Entscheidung über eine Förderung bzw. Bezuschussung der Präventionskurse prüft die Zentrale Prüfstelle Prävention die Einhaltung der Qualitätskriterien nach dem Leitfaden Prävention. Dazu gehören u. a. die Qualifikation des Anbieters und die Eignung des Konzeptes.

Nicht gefördert werden:

  • Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen
  • Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart
  • Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen
  • Massagen
  • Maßnahmen von Anbietern, die ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten (z. B. Diäten, Nahrungsergänzungsmittel) haben
  • Maßnahmen, die den Einsatz von Medikamenten zur Gewichtsabnahme, Formula-Diäten (Nahrungsersatz- oder –ergänzungsmitteln) sowie extrem kalorienreduzierter Kost propagieren

 

Voraussetzungen:

  • Präventionskurse und deren Anbieter müssen durch die Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft, anerkannt und zertifiziert sein
  • Präventionskurse werden bei qualifizierten Anbietern, wie Therapie-Zentren, Physiotherapie-Praxen, Kliniken, Fitness-Studios, Vereine und der VHS u.v.m. durch lizensierte Trainer angeboten. Oft bieten DRV / Krankenkassen auch eigene Präventionskurse an
  • Innerhalb eines Kalenderjahres kann man an 2 Gesundheitskursen im Gesamtwert von mindestens 150 Euro teilzunehmen (je 75 Euro). Manche Krankenkassen übernehmen bei regelmäßiger Teilnahme, sogar bis zu 100% der Kurskosten
  • Durchführung: Beginn, Dauer des Kurses, Dauer der einzelnen Kurseinheiten und Ende ist individuell je nach Kurs und Anbieter
  • Eine Teilnahmebescheinigung wird zum Ende des Kurses ausgehändigt. Diese ist mit Bitte um Rückerstattung bei der Krankenkasse einzureichen.

 

Überlege nicht, was andere für Dich tun können,

sondern was Du für Dich selber tun kannst!!!

Erfolg hat 3 Buchstaben: TUN